Lexikon
Bevölkerungsschutz
Selbstschutz
Selbstschutz sind Maßnahmen, um sich selbst gegen bestimmte negative Einflüsse durch Vorsorge zu schützen. Die Selbsthilfefähigkeit ist Grundpfeiler des Katastrophenschutzes.
Er ist ein Unterbegriff des Zivilschutzes und bezeichnet das persönliche Verhalten in von außen kommenden Notsituationen, die Selbsthilfefähigkeit des Einzelnen, sich auf Krisen, Katastrophen, Unglücksfälle oder den Verteidigungsfall vorzubereiten.
Wird der Begriff Selbstschutz im Zusammenhang mit Notwehr gebraucht, steht er für verschiedene Möglichkeiten der Gegenwehr, insbesondere um Schäden für Leib und Leben abzuwenden. Erfolgt diese Gegenwehr tätlich, so kann sie dennoch straffrei bleiben, insoweit man dazu gezwungen wurde.
Hinsichtlich einer Vorsorge empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK):
- Lebensmittelreserve für mindestens zwei Wochen anlegen, dabei nicht nur mit den üblichen Grundnahrungsmitteln oder haltbare Dosen, sondern auch Langzeitlebensmittel die bis zu 25 Jahre halten wie BP-5
- für sauberes Trinkwasser vorsorgen (falls sich Rohrbrüche ereignen oder eine Evakuierung vorgenommen wird), zum Beispiel durch Mikropur-Chlor-Silberionen-Tabletten oder durch Katadynfilter
- Notgepäck bereitstellen, zum Beispiel einen gefüllten Rucksack mit Erste-Hilfe-Material, Rundfunkgerät mit Kurbel, Kopien von Dokumenten, Verpflegung für mindestens zwei Tage, Feuerzeug, Outdoorbekleidung, Transportmittel wie ein Schlauchboot, Leichtzelt und weiteres – als Vorsorge, wenn das Haus oder die Wohnung bei Überschwemmung, Chemieunfall oder Hausbrand verlassen werden muss
- Vorsorge für einen Energieausfall durch Campingkocher und stromunabhängige Informationsmittel treffen – etwa mit batteriebetriebenem Rundfunkgerät samt Reservebatterien, oder einem Kurbelradio
- bei langfristigen Notlagen eigener Gemüse- und Kartoffelanbau
Das BKK empfiehlt zudem, eine griffbereite Dokumentenmappe mit allen wichtigen Dokumenten anzulegen und diese bei Freunden, Verwandten, Notaren, Anwälten oder Banken zu deponieren.
Notsituationen
Konkrete und abstrakte Gefahren durch können sein:
Nicht vom Menschen verursachte Gefahren wie z. B.:
- Stürme
- Hochwasser
- Extremniederschläge
- Dürren
- Erdrutsche
- Epidemien / Pandemien
Durch Menschen verursachte Gefahren wie z. B.:
- Unfälle (chemische oder nukleare Wolke)
- Finanzcrash
- Terrorismus
- Sabotage (Energie- oder Wasserversorgung)
- Bürgerunruhen
- Plünderungen
- Krieg
- Hausbrände
Tipps vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz
BBK: Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen [Juli 2019] | |
BBK: Persönliche Checkliste [2019] | |
BBK: Trinkwassernotversorgung - Teil 2: Notfallvorsorgeplanung [September 2019] | |
BBK: CBRN-Gefahren (Vorsorge und Selbsthilfe) [2018] | |
BBK: Empfehlungen bei Hochwasser [Januar 2023] | |
BBK: Empfehlungen bei Sturzfluten [Januar 2023] | |
BBK: Empfehlungen bei Unwetter [Dezember 2015] | |
BBK: Die unterschätzten Risiken "Starkregen" und "Sturzfluten" (Handbuch) [Dezember 2015] |