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Lexikon

Bevölkerungsschutz

Selbstschutz

Selbstschutz sind Maßnahmen, um sich selbst gegen bestimmte negative Einflüsse durch Vorsorge zu schützen. Die Selbsthilfefähigkeit ist Grundpfeiler des Katastrophenschutzes.

Er ist ein Unterbegriff des Zivilschutzes und bezeichnet das persönliche Verhalten in von außen kommenden Notsituationen, die Selbsthilfefähigkeit des Einzelnen, sich auf Krisen, Katastrophen, Unglücksfälle oder den Verteidigungsfall vorzubereiten.

Wird der Begriff Selbstschutz im Zusammenhang mit Notwehr gebraucht, steht er für verschiedene Möglichkeiten der Gegenwehr, insbesondere um Schäden für Leib und Leben abzuwenden. Erfolgt diese Gegenwehr tätlich, so kann sie dennoch straffrei bleiben, insoweit man dazu gezwungen wurde.

Hinsichtlich einer Vorsorge empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK):

Das BKK empfiehlt zudem, eine griffbereite Dokumentenmappe mit allen wichtigen Dokumenten anzulegen und diese bei Freunden, Verwandten, Notaren, Anwälten oder Banken zu deponieren.

Notsituationen

Konkrete und abstrakte Gefahren durch können sein:

Nicht vom Menschen verursachte Gefahren wie z. B.:

Durch Menschen verursachte Gefahren wie z. B.:

Tipps vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz

PDF DokumentBBK: Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen  [Juli 2019]
PDF DokumentBBK: Persönliche Checkliste  [2019]
PDF DokumentBBK: Trinkwassernotversorgung - Teil 2: Notfallvorsorgeplanung  [September 2019]
PDF DokumentBBK: CBRN-Gefahren (Vorsorge und Selbsthilfe)  [2018]
PDF DokumentBBK: Empfehlungen bei Hochwasser  [Januar 2023]
PDF DokumentBBK: Empfehlungen bei Sturzfluten  [Januar 2023]
PDF DokumentBBK: Empfehlungen bei Unwetter  [Dezember 2015]
PDF DokumentBBK: Die unterschätzten Risiken "Starkregen" und "Sturzfluten" (Handbuch)  [Dezember 2015]

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