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Lexikon

Schifffahrt

Alkoholgenuss

Bei Unfalluntersuchungen wird leider oft festgestellt, dass der Genuss von Alkohol die Ursache für Unfälle ist. Insbesondere leidet dadurch das Reaktionsvermögen und es kommt zu Fehlhandlungen.

Ohnehin ist es auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen verboten, ab einer bestimmten Menge Alkohol in der Atemluft bzw. bei einer bestimmten Blutalkoholkonzentration, ein Fahrzeug zu führen.

Dies gilt:

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeld geahndet. Unabhängig davon gilt natürlich auf den Wasserstraßen die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille), die auch strafrechtlich verfolgt wird.

Setzen Sie nicht Ihren Führerschein aufs Spiel!

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