Lexikon
Schifffahrt
Verkehrsvorschriften
Allen Vorschriften voran steht der Grundsatz, alle Maßnahmen zu treffen die die allgemeine Sorgfaltspflicht gebieten, um folgendes zu vermeiden:
- die Gefährdung von Menschenleben und Umwelt
- die Beschädigung von Fahrzeugen, Schifffahrtszeichen, Ufer- und Strombauwerken
- die Behinderung der Schifffahrt
Verstöße gegen Verkehrsvorschriften können mit Bußgeld geahndet werden!
Binnenschifffahrtstraßen
Auf den Binnenschifffahrtstraßen, die Bundeswasserstraßen sind, gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Sie beinhaltet in ihrer geltenden Fassung auch lokale Vorschriften vorübergehender Art, die von der jeweils zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion erlassen wird und die jeder Fahrzeugführer kennen und beachten muss.
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen Rhein, Mosel und Donau gelten aus Gründen der Zuständigkeit internationaler Kommissionen die Bestimmungen der:
- Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV)
- Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV)
- Donauschifffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV)
Seeschifffahrtstraßen
Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen gelten folgende verschiedenen Verkehrsverordnungen:
- die internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR)
- die nationale Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO)
- die Schifffahrtsverordnung Emsmündung (ausschließlich für Ems und Leda)
- die besonderen Befahrungsregelungen für Nationalpark Wattenmeer und Naturschutzgebiete
Die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die zugleich auf hoher See gelten, finden im nationalen Bereich jedoch nur insoweit Anwendung, als die SeeSchStrO oder andere Verordnungen nichts anderes bestimmen.
Darüber hinaus haben die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest in den Bekanntmachungen zur SeeSchStrO und zur Schifffahrtsverordnung Emsmündung jeweils für ihren Bereich örtliche Sonderregelungen erlassen.